- Nachfolgezusatz
- ein bei Firmenfortführung der Firma zulässigerweise beigefügter Zusatz, (⇡ Firmenzusatz) gemäß § 22 HGB, z.B. „vormals“, „Erben“, „Nachf.“.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Firma — (v. ital. firmare, unterschreiben; ital. Ragione, Ditta, franz. Raison, engl. Firm, span. Firma comercial, holländ. und portug. Firma), der Name, unter dem der Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt sowie klagen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Doktor (Dr.) — akademischer Grad, nur von Universitäten und Hochschulen durch die ⇡ Promotion verliehen. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: Wahrheitswidrige oder irreführende Führung akademischer Titel ist ⇡ unlauterer Wettbewerb (§ 5 UWG). Beispiele:… … Lexikon der Economics
Firmenfortführung — I. Erbschaft:Durch Tod des Einzelkaufmannes erlischt die ⇡ Firma nicht. Erben bedürfen zur F. keiner besonderen Bewilligung. Haftung: a) Der Erbe haftet für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen, wenn er… … Lexikon der Economics